Teppichreinigung
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LIEFERBEDINGUNGEN
FÜR DIE TEPPICH-, TEPPICHBODEN- & POLSTERMÖBELREINIGUNG 1.
Ausführung: Wir verpflichten uns zu guter, sachgemäßer Ausführung.
Die Teppichreinigung erfolgt im Rahmen der „Begriffsbestimmung RAL 991
A2 Teppichreinigung“. durch Spezialwäsche, Shampoonierung oder Lösemittelbehandlung.
Die zweckmäßige Behandlung im Einzelfall bleibt unserem fachmännischen
Ermessen überlassen. Die
Entfernung von Verschmutzungen und Verfleckungen kann nur soweit vor
genommen werden , als dies nach dem fachlichen und technischen Stand der
modernen Teppich- u. Polstermöbelreinigung möglich ist. 3. Rücktritt: Ergibt sich trotz vorheriger fachmännischer Prüfung durch einfache Warenschau, die sich bei Teppichböden auch auf das Grundgewebe und die Verlegart bezieht, erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag infolge nicht offenkundiger Beschaffenheit ( Ziff. 2) unausführbar ist, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Auftraggeber nur einen Anspruch auf kostenlose Rückgabe des Gegenstandes in dem jeweiligen Zustand. Das gilt auch für Teppichböden und Polstermöbel, die in den Räumen des Auftraggebers gereinigt werden. 4. Lieferungs- u. Bearbeitungstermine werden möglichst eingehalten. Aus verspäteter Lieferung bzw. Bearbeitung können keine Ersatzansprüche hergeleitet werden, es sei denn, dass ein fester Liefertermin schriftlich bestätigt worden ist. 5.
Rückgabe der Gegenstände erfolgt nur gegen Aushändigung der
Auftragsbestätigung oder, wenn die Aushändigung in den Räumen des
Auftraggebers erfolgt, gegen Empfangsbestätigung. Wer die Auftragsbestätigung
vorweist, gilt als empfangs-berechtigt. Die Abnahme muss innerhalb von
einem Monat nach Auftragserteilung erfolgen und wird von uns innerhalb
dieser Zeit einmal durch Anlieferung zum vereinbarten Termin angeboten.
Die Kosten für weitere Anlieferung, die wir in der angegeben Frist noch
einmal in schriftlicher und
fernmündliche Terminvereinbarung anzubieten versuchen, können
gesondert in Rechnung gestellt werden. Nach der Frist von einem Monat trägt
der Besteller unter den vorstehenden Voraussetzungen jede Gefahr. Außerdem können
wir nach dieser Zeit eine
Lagergebühr berechnen. Wird der Gegenstand innerhalb eines Jahres nach
Auftragserteilung nicht abgenommen, so erlöschen für beide Teile sämtliche
Ansprüche, gleichgültig, ob sie sich auf Vertrag, Eigentum oder
sonstige Rechtsgründe stützen. 6.
Mängel: Etwaige Beanstandungen müssen unverzüglich – längstens
innerhalb von fünf Tagen – nach Durchführung der Reinigungsarbeit
bzw. nach Rücklieferung unter Vorlage der Quittung (Rechnung,
Lieferschein) oder unseres Zeichenetikettes an die Geschäftsleitung
erfolgen. 7. Haftung: Soweit unsere Haftung für Beschädigung und Verlust in Frage kommt, kann nur Geldersatz verlangt werden. Wir haften in Höhe des Zeitwertes, höchstens jedoch, wenn im Einzelfall (z.B. durch Abschluss einer besonderen Versicherung auf Kosten des Kunden) nichts anderes vereinbart ist, bis zum 15-fachen unseres jeweiligen Preises für die Reinigung von Teppichen, Teppichböden u. Polstermöbeln. Eine etwaige Haftung wegen vorsätzlicher Beschädigung bleibt unberührt. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Münster. |
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